Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Da es sich bei unseren Vinyleinzelschnitten um kundenspezifische Produkte handelt, besteht kein Widerrufsrecht. Siehe hierzu vor allem:

-Das Widerrufsrecht besteht, soweit nicht ein anderes bestimmt ist, nicht bei Fernabsatzverträgen
-zur Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind.

Dies bedeudet im Detail:

Aufgrund der Tatsache, dass es sich bei unseren Vinylproduktionen ausschließlich um Sonderanfertigungen auf Kundenwunsch handelt, ist eine Rückgabe nur bei Unabspielbarkeit der gelieferten Schallplatte oder sonstigen gravierenden Mängeln möglich!

1. Allgemeines

die Lieferungen, Leistungen und Angebote von Vinylograph OG, erfolgen ausschließlich aufgrund dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen, welche durch Auftragserteilung anerkannt werden. abweichende Bedingungen des Auftraggebers, die wir nicht schriftlich anerkennen, sind für uns unverbindlich und werden nicht Vertragsbestandteil, selbst wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen. diese Liefer- und Zahlungsbedingungen gelten für alle zukünftigen Geschäfte, auch wenn nicht erneut ausdrücklich auf sie verwiesen wird. die Unwirksamkeit einzelner Bedingungen berührt nicht die Gültigkeit im übrigen.

2. Vertragsabschluß und Auftragsdurchführung

Der Vertrag mit dem Auftraggeber kommt erst mit unserer Auftragsbestätigung bzw. mit der Ausführung des Auftrages zustande.

3. Preise

Für die Lieferungen und Leistungen von Vinylograph OG gelten die Preise der am Tag der Lieferung gültigen online Preisliste, sofern nicht in dem Angebot ausdrücklich ein abweichender Preis genannt wird.

4. Zahlungsbedingungen

4.1. Die Rechnung wird unter dem Tag der Lieferung, Teillieferung oder Lieferbereitschaft ausgestellt. Die Zahlung des Rechnungsbetrages ist vorbehaltlich nachfolgender Regelungen innerhalb von 8 Kalendertagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zu leisten.

4.2 Soweit wir unsere Leistung in Teilen erbringen, sind wir berechtigt, vom Auftraggeber auch Teilzahlung zu verlangen.

4.3. Bei Zahlungsverzug oder Stundung sind Verzugszinsen in Höhe von 5% zu zahlen. Die Geltendmachung weiteren Verzugsschadens wird hierdurch nicht ausgeschlossen.

4.4 Bei Banküberweisungen gilt der Tag, an dem die Gutschrift bei uns eingeht, als Zahlungseingang.

4.5 Gerät der Auftraggeber mit einer bereits fälligen Zahlungsverpflichtung aus dem Vertrag in Zahlungsverzug, so sind wir berechtigt, die bei normalem Verlauf erst später erfüllende Restschuld auch sofort fällig zu stellen. Ferner sind wir berechtigt, die uns obliegenden Leistungen zu verweigern, bis der Auftraggeber die Gegenleistung bewirkt.

5 Lieferverzug, Lieferungsmöglichkeiten

5.1. Die Lieferfrist beginnt mit der Auftragsbestätigung und der kompletten Anlieferung produktionsreifer Daten. Die Lieferfrist verlängert sich zudem angemessen bei Eintritt unvorhergesehener Ereignisse und sonstige unvorhersehbare, außergewöhnliche und unverschuldete Umstände auf unserer Seite (oder auf Seiten unserer Vorlieferanten).

5.2. Verlangt der Auftraggeber in Fällen, in denen Vinylograph OG die Leistung schuldhaft unmöglich geworden ist oder sich Vinylograph OG in Verzug befindet, Schadensersatz wegen Nichterfüllung, so kann er diesen nur bis zur Höhe des Rechnungsbetrages für den jeweiligen Auftrag geltend machen, sofern es sich um atypische und nicht vorhersehbare Schäden handelt.

6. Versand, Lagerkosten

Der Versand erfolgt auf Vorkasse, auf Rechnung oder per Nachname, jedoch auf Gefahr des Auftraggebers. Die Gefahr geht auf den Auftraggeber über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person oder Institution übergeben wurde oder zum Zwecks des Versandes Vinylograph OG verlassen hat. Ist die Ware versandbereit und verzögert sich die Versendung oder die Abnahme aus Gründen, die Vinylograph OG nicht zu vertreten hat, so geht die Gefahr mit dem Zugang der Anzeige der Versandbereitschaft auf den Auftraggeber über. Versandweg und -mittel sind, wenn nicht anders vereinbart, unserer Wahl überlassen. Soweit der Auftraggeber eine besondere Versandart wünscht, berechnet Vinylograph OG die Mehrkosten. Sonderwünsche für die Versandart sind für jede Bestellung neu zu erteilen. Die Versandkosten (Fracht und Porto) sowie die Zollgebühren werden bei Lieferungen außerhalb der Republik Österreich zusätzlich berechnet.

7. Abnahmeverzug

7.1. Wenn der Auftraggeber nach Ablauf einer ihm gesetzten angemessenen Nachfrist mit Ablehnungsandrohung weiterhin die Annahme verweigert oder vorher ernsthaft und endgültig erklärt, nicht abnehmen zu wollen, können wir vom Vertrag zurücktreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen.

7.2. Im Rahmen einer Schadenersatzforderung können wir den Auftragswert ohne Nachweis als Entschädigung fordern. Die Geltendmachung eines tatsächlich höheren Schadens bleibt vorbehalten.

7.3. Der Auftraggeber ist verpflichtet, Teillieferungen (Vorablieferungen) anzunehmen, soweit dies zumutbar ist.

8. Gewährleistung

8.1 Beanstandungen aufgrund offensichtlicher Mängel sind unverzüglich binnen einer Frist von 8 Tagen nach Erhalt der Ware zu erheben. Dabei ist die Überprüfung durch Vinylograph OG zu gewährleisten. Versteckte Mängel, die nach der unverzüglichen Untersuchung nicht zu finden sind, dürfen gegen Vinylograph OG nur geltend gemacht werden, wenn die Mängelrüge innerhalb von 30 Tagen vom Zeitpunkt der Abnahme an bei uns eintrifft.

8.2. Mängel eines Teils der gelieferten Ware berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung.

8.3. Vinylograph OG hat zunächst das Recht zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Hierfür ist uns eine angemessene Frist einzuräumen. Misslingt die Nachbesserung (Ersatzlieferung) oder wird sie nicht in angemessener Frist erbracht oder wird sie verweigert, kann der Auftraggeber Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen. Eine weitergehende Gewährleistung und Schadenshaftung, insbesondere für Mangelfolgeschäden ist ausgeschlossen, es sei denn, dass Vinylograph OG oder dessen Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt oder Eigenschaften ausdrücklich zugesichert haben.


9. Eigentumsvorbehalt

Der Auftraggeber bleibt Eigentümer der von Ihm angelieferten Unterlagen für die Herstellung (Datenträger), die auf seine Gefahr und sein Risiko eingelagert werden. Diese Unterlagen werden nur für Aufträge des Auftraggebers verwendet und ein Jahr nach der letzten Verwendung ohne weitere Mitteilung vernichtet. Alle die für die Produktion hergestellten Materialien bleiben unser Eigentum. Die gelieferte Ware bleibt unser Eigentum bis zur vollständigen Bezahlung aller unserer Forderungen aus der Geschäftsverbindung sowie bis zur Einlösung der dafür gegebenen Schecks. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherung für unsere Saldoforderung.

10. Haftung

Vinylograph OG haftet in voller Schadenshöhe, soweit Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Für leichte Fahrlässigkeit oder sonstige (einfache) Erfüllungsgehilfen haftet Vinylograph OG nicht, sofern keine vertragliche Pflichten verletzt wurden, die für die Erreichung des Vertragszweckes unverzichtbar sind oder auf deren strikte Einhaltung der Auftraggeber vertrauen durfte. Eine Haftung für Mangelfolgeschäden bzw. mittelbaren Schäden als Folge mangelhafter Produkte von Vinylograph OG ist ausgeschlossen.

11. Vervielfältigung

Der Auftraggeber erklärt darin insbesondere, sämtliche zur Vervielfältigung notwendigen Rechte, wie z.B. Recht zur mechanischen Vervielfältigung, Recht zur Verwendung bestimmter Film-, Ton-, Daten- und sonstiger Aufzeichnungen bzw. Aufnahmen zu besitzen und leistet Gewähr dafür, dass sämtliche anfallenden urheberrechtlichen Vergütungen an die zuständigen Stellen abgeführt werden und Vinylograph OG damit in keinster Weise in Anspruch genommen wird. Die erzeugten Tonträger sind darüberhinaus ausschließlich dem privaten Gebrauch zuzuführen.
Der Parteien vereinbaren verbindlich, dass der Auftraggeber Vinylograph OG diesbezüglich in jeder Richtung schad- und klaglos stellt, insbesondere alle Forderungen Dritter inklusive Ansprüche von Urheberrechts- oder Leistungsschutzrechtsgesellschaften oder entsprechenden Organisationen, sowie etwaige Anwalts- und Gerichtskosten, die sich aus einer behaupteten oder tatsächlichen Verletzung von derartigen Rechten ergeben, übernimmt.
Mit der Klärung der Leistungsschutzrechte ist z. B. die Abklärung der Verlagsrechte bei der Übernahme von Musik gemeint, die bereits von einem Musikverlag auf CD oder anderen Datenträgern vervielfältigt wurde. In diesem Fall besteht, über die Rechte des Komponisten bzw. Texters hinaus, ein Recht des Verlags an der gegenwärtigen Aufnahme.
Vinylograph OG verpflichtet sich, alle zugesandten Materialien wie z.B. CDs, Soundfiles, Grafiken usw. sorgsam zu verwahren und nicht an Dritte weiterzugeben. Vinylograph OG ist nicht verpflichtet ihm zugesandte Daten länger als ein Jahr ab der Zusendung zu archivieren.

12. E-Mail Marketing

Alle Auftraggeber erklären sich einverstanden, in den Verteiler von Vinylograph OG maximal 5x jährlich versandten Newsletters aufgenommen zu werden. Dies gilt auch für Personen welche Anfragen über E-Mail an Vinylograph OG richten bzw. ihrerseits Newsletter und Werbemails an Vinylograph OG senden. Dieser Newsletter Service kann jederzeit über die website www.vinylograph.com oder per E-Mail abbestellt werden.

13. Sonstiges

Mündliche Nebenabreden sind nur wirksam, wenn diese von Vinylograph OG ausdrücklich schriftlich bestätigt wurden. Die zwischen Vinylograph und dem Auftraggeber abgeschlossenen Verträge unterliegen ausschließlich Österreichischem Recht. Erfüllungsort ist Wien. Gerichtsstand für sämtliche sich zwischen Vinylograph OG und dem Auftraggeber aus den zwischen ihnen abgeschlossenen Verträgen – einschließlich deren Anbahnung – ergebenen Streitigkeiten ist das Handelsgericht Wien. Vinylograph OG ist nach seinem Ermessen auch berechtigt, den Auftraggeber an dessen Sitz zu verklagen.

Wien, Juni 2024